Urheberrecht
Damit Ihre kreativen Werke und geistigen Leistungen rechtlich geschützt sind.
Texte, Bilder, Software, Musik, Designs – urheberrechtlich geschützte Werke sind im Unternehmensalltag allgegenwärtig. Wir beraten Unternehmen und Kreative: beim Schutz eigener Werke, bei der rechtssicheren Nutzung fremder Inhalte und bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Verletzungsfall.
Ihre Experten für Urheberrecht
Unsere Leistungen im Urheberrecht
Urheberrecht schützt kreative Leistungen – aber nur, wenn die rechtlichen Grundlagen stimmen: bei Vertragsgestaltung, Rechtedurchsetzung und im Umgang mit neuen Technologien wie KI. Deshalb bündeln wir alle urheberrechtlichen Leistungen an einem Ort – damit Sie an jedem Punkt den richtigen Ansprechpartner an Ihrer Seite haben.
Schutz eigener Werke
Wir klären, ob Ihre Texte, Bilder, Software oder Gestaltungen urheberrechtlich schutzfähig sind, dokumentieren die Entstehung und stärken Ihre Ausgangslage für den Verletzungsfall.
Lizenz- und Nutzungsrechte
Wir gestalten Lizenzverträge, die klären, wer Ihre Werke zu welchen Bedingungen nutzen darf – und prüfen Lizenzvereinbarungen, die Ihnen vorgelegt werden, auf unkalkulierbare Risiken.
Urheberrechtsverletzungen & Abmahnungen
Wenn Dritte Ihre Werke unbefugt nutzen, handeln wir schnell: Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Schadensersatz. Umgekehrt verteidigen wir Sie, wenn Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben.
Software, KI und digitale Inhalte
Softwareurheberrecht, Datenbankschutz und die rechtlichen Fragen rund um KI-generierte Inhalte – wir beraten an der Schnittstelle von Technologie und Urheberrecht.
Urheberrecht im Arbeitsverhältnis
Wer Mitarbeiter oder Freelancer für kreative Leistungen engagiert, braucht klare vertragliche Regelungen. Wir klären, wem die Rechte zustehen, und sichern Ihre unternehmerische Rechteposition ab.
Alles zum Urheberrecht – kurz und knapp
Ein Werk ist geschützt, sobald es eine persönliche geistige Schöpfung darstellt – also eine gewisse gestalterische Eigenleistung aufweist. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich: Der Schutz entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes. Was genau schutzfähig ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei Zweifeln lohnt eine kurze anwaltliche Prüfung, bevor Sie auf eine vermeintliche Verletzung reagieren.
Grundsätzlich nein. Fotos sind urheberrechtlich geschützt, sobald sie eine gestalterische Eigenleistung des Fotografen aufweisen – und das ist bei den meisten professionellen Aufnahmen der Fall. Wer Bilder ohne Lizenz oder Quellenangabe einsetzt, riskiert Abmahnungen und Schadensersatzforderungen. Auch Creative-Commons-Lizenzen enthalten Bedingungen, die häufig übersehen werden.
Unterschreiben Sie nichts, ohne die Abmahnung anwaltlich prüfen zu lassen. Viele Unterlassungserklärungen enthalten Formulierungen, die weit über das Zulässige hinausgehen und Sie langfristig binden. Reaktionszeiten sind kurz. Melden Sie sich so schnell wie möglich.
Das Urheberrecht entsteht immer beim Urheber – also beim Mitarbeiter, der das Werk geschaffen hat. § 43 UrhG regelt, dass der Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis Nutzungsrechte erhält. Bei Freelancern und Auftragsarbeiten gilt das nicht automatisch: Ohne ausdrückliche Rechteübertragung verbleibt das Urheberrecht beim Auftragnehmer. Ein sauber formulierter Vertrag ist hier unverzichtbar.
Kontakt
Lassen Sie uns sprechen. Wir sind für Sie da.
Sie haben Fragen, möchten ein Anliegen prüfen lassen oder den richtigen Ansprechpartner für ein konkretes Thema finden? Gemeinsam klären wir die nächsten Schritte, stimmen das passende Beratungssetting ab und verbinden Sie mit der Person im Netzwerk, die fachlich und organisatorisch am besten zu Ihrem Vorhaben passt.