Presse- und Äußerungsrecht

Wenn Berichte falsch sind oder Äußerungen Ihren Ruf schädigen – wir vertreten Sie und setzen Ihre Ansprüche durch.

Falsche Berichterstattung, ehrverletzende Äußerungen oder rechtswidrige Veröffentlichungen können enormen Schaden anrichten. Wir schützen Unternehmen und Persönlichkeiten – mit Gegendarstellungen, Unterlassungsansprüchen und schnellen Eilverfahren.

Von der Gegendarstellung bis zum Schadensersatz.

Unsere Leistungen im Presse- und Äußerungsrecht

Presse- und äußerungsrechtliche Fragen stellen sich beim Umgang mit falschen Medienberichten genauso wie bei rufschädigenden Online-Äußerungen oder negativen Bewertungen. Unsere Leistungsbereiche in der Übersicht:

Unterlassung und einstweilige Verfügung

Bei rechtswidrigen Äußerungen zählt Schnelligkeit. Wir prüfen, ob eine einstweilige Verfügung möglich und sinnvoll ist, und setzen diese bundesweit durch – unmittelbar nach Auftragserteilung.

Gegendarstellung und Richtigstellung

Wenn ein Bericht falsche Tatsachenbehauptungen enthält, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Gegendarstellung. Wir formulieren diese so, dass sie den presserechtlichen Anforderungen entspricht, und setzen den Anspruch gegenüber Redaktionen und Online-Portalen durch.

Schadensersatz bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Wer durch falsche Berichte oder rechtswidrige Äußerungen wirtschaftlichen Schaden erleidet, kann Schadensersatz und Geldentschädigung verlangen. Wir beziffern den Schaden und setzen Ansprüche konsequent durch – auch gegen große Medienunternehmen.

Reputationsmanagement und Online-Äußerungen

Negative Google-Bewertungen, Einträge auf Bewertungsplattformen oder Äußerungen in Foren können erheblichen Schaden anrichten. Wir prüfen, ob Löschansprüche bestehen, und setzen diese gegenüber Portalbetreibern und Plattformen durch.

Presserecht und Auskunftsansprüche

Journalisten und Behörden haben gesetzliche Auskunftsrechte – aber keine unbegrenzten. Wir beraten Unternehmen, welche Informationen herausgegeben werden müssen und wo berechtigte Interessen der Geheimhaltung das Auskunftsrecht begrenzen.

Kontakt

Lassen Sie uns sprechen. Wir sind für Sie da.

Sie haben Fragen, möchten ein Anliegen prüfen lassen oder den richtigen Ansprechpartner für ein konkretes Thema finden? Gemeinsam klären wir die nächsten Schritte, stimmen das passende Beratungssetting ab und verbinden Sie mit der Person im Netzwerk, die fachlich und organisatorisch am besten zu Ihrem Vorhaben passt.