Gewerbliches Mietrecht

Damit Ihre Gewerberäume rechtlich sicher gemietet oder vermietet sind.

Gewerbemietverträge sind komplex und oft langfristig – Fehler bei der Vertragsgestaltung können teuer werden. Wir beraten Mieter und Vermieter gewerblicher Immobilien: von der Vertragsverhandlung und -gestaltung über laufende Streitigkeiten bis hin zur Beendigung des Mietverhältnisses.

Ihre Experten für gewerbliches Mietrecht

Unsere Leistungen im gewerblichen Mietrecht

Gewerbemietrecht ist ein Spezialgebiet, das Verhandlungsgeschick und juristische Präzision gleichermaßen erfordert – ob bei der Vertragsprüfung, im laufenden Mietverhältnis oder bei der Beendigung. Deshalb bündeln wir alle Leistungen rund um das gewerbliche Mietrecht an einem Ort – damit Sie an jedem Punkt den richtigen Ansprechpartner an Ihrer Seite haben.

Gewerbemietvertragsgestaltung & -prüfung

Ein Gewerbemietvertrag wird häufig auf Jahre oder Jahrzehnte abgeschlossen. Wir prüfen und verhandeln für Sie: Mietdauer, Optionsrechte, Indexierung, Konkurrenzschutzklauseln und Regelungen zur Mietsicherheit – bevor Sie unterschreiben.

Mietpreisanpassung & Indexklauseln

Indexmieten sind im Gewerbemietrecht üblich, aber nicht einfach – insbesondere in Zeiten hoher Inflation. Wir prüfen, ob Anpassungsverlangen rechtlich korrekt sind, und vertreten Sie bei Auseinandersetzungen über Mieterhöhungen.

Nebenkostenabrechnung & Betriebskosten

Zu hohe oder formell fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen sind im Gewerbebereich häufig. Wir prüfen Abrechnungen auf Zulässigkeit, Nachvollziehbarkeit und Fristwahrung – und fechten an, wo es sich lohnt.

Mietminderung, Mängel & Kündigung

Wenn Gewerberäume Mängel aufweisen oder das Mietverhältnis in Schieflage gerät, braucht es klare Handlungsoptionen. Wir beraten zur Mietminderung, zum Recht zur außerordentlichen Kündigung und zur Vorgehensweise bei Konflikten zwischen Mieter und Vermieter.

Mieterausbau, Rückbau & Haftungsfragen

Wer Gewerberäume umbaut, steht am Ende vor der Frage: Was muss zurückgebaut werden, was bleibt? Wir klären vertragliche Verpflichtungen beim Aus- und Rückbau und begrenzen Ihr Haftungsrisiko bei Schadensersatzansprüchen des Vermieters.

Alles zum gewerblichen Mietrecht – kurz und knapp

Im Gewerbemietrecht gilt weitgehend Vertragsfreiheit – eine einseitige Mieterhöhung ist nur möglich, wenn der Vertrag eine entsprechende Klausel enthält, etwa eine Staffel- oder Indexmietvereinbarung. Fehlt eine solche Regelung, bedarf jede Mietanpassung der Einigung beider Parteien. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Wohnraummietrecht.

Wenn die Mietsache einen Mangel hat, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, ist eine Mietminderung möglich. Voraussetzung ist, dass der Mieter den Mangel nicht selbst verursacht hat und ihn dem Vermieter angezeigt hat. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung – pauschale Prozentwerte gibt es im Gewerbemietrecht nicht.

Befristete Gewerbemietverträge enden regulär mit Ablauf der Mietzeit – eine Kündigung ist nicht erforderlich. Bei Verlängerungsoptionen gelten häufig kurze Ausübungsfristen, die verpasst werden können. Unbefristete Gewerbemietverträge können mit gesetzlicher Kündigungsfrist (in der Regel sechs Monate zum Quartalsende) beendet werden. Außerordentliche Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus.

Das regelt der Vertrag – oder eben nicht, was zu Streit führt. Häufig werden Mieterausbauzuschüsse oder mietfreie Zeiten als Kompensation vereinbart. Wer am Ende haftet, wenn der Ausbau nicht zurückgebaut wird oder wenn er sich als mangelhaft erweist, hängt von der konkreten vertraglichen Formulierung ab. Wir empfehlen, diese Punkte vor Beginn der Baumaßnahmen klar zu regeln.

Kontakt

Lassen Sie uns sprechen. Wir sind für Sie da.

Sie haben Fragen, möchten ein Anliegen prüfen lassen oder den richtigen Ansprechpartner für ein konkretes Thema finden? Gemeinsam klären wir die nächsten Schritte, stimmen das passende Beratungssetting ab und verbinden Sie mit der Person im Netzwerk, die fachlich und organisatorisch am besten zu Ihrem Vorhaben passt.