Fabian Braches, LL.M. (London)

Rechtsanwalt | Gründungspartner
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz | Experte für Markensicherheit

Fabian Braches ist seit 2012 als Rechtsanwalt tätig. Seit 2016 führt er die von ihm gegründete Kanzlei EINS in Köln. Er berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen aus der Medien- und Entertainmentbranche im Urheber- und Medienrecht – insbesondere im Werbe-, Film-, Fernseh- und Musikrecht – sowie im gewerblichen Rechtsschutz, vor allem im deutschen, europäischen und internationalen Markenrecht.

Die Rechtsanwaltskammer Köln hat ihm die Bezeichnungen „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht” (seit 2016) und „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz” (seit 2019) verliehen. Im Jahr 2023 zeichnete das Handelsblatt (in Kooperation mit „BEST LAWYERS”) ihn als „ONES TO WATCH – Anwalt der Zukunft” in beiden Kategorien aus.

Vor der Kanzleigründung war er bei der Medienrechtsboutique Scheuermann Westerhoff Strittmatter sowie als Inhouse-Jurist bei der BRAINPOOL TV GmbH tätig. Sein LL.M.-Studium „Entertainment Law” an der University of Westminster (London) ermöglicht ihm die fachspezifische Beratung auch in englischer Sprache.

Deutsch
Englisch
Handelsblatt „Ones to Watch" 2023 – ausgezeichnet als Anwalt der Zukunft in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz sowie Medien- und Urheberrecht. Handelsblatt Best Lawyers – Auszeichnung für herausragende Anwältinnen und Anwälte, ermittelt durch Peer-Bewertungen und veröffentlicht in der Handelsblatt-Sonderveröffentlichung.
Best Lawyers – internationale Auszeichnung für herausragende anwaltliche Leistungen, basierend auf Peer-Bewertungen.
Handelsblatt Beste Arbeitgeber 2025 – Auszeichnung für besondere Arbeitgeberqualität, ermittelt in der bundesweiten Handelsblatt-Initiative.
Deutscher Anwaltverein (DAV)
GRUR – Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
AGEM – Arbeitsgemeinschaft Medienrecht im DAV
anwalt.de
Alumni Medienrecht
2020 „Markenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows", Teil II – Verwendung von Spielen in TV-Shows – Benutzung als Marke?", IP-Rechtsberater (IPRB) 2020, 108–112
2020 „Markenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows", Teil I – Markenrechtlicher Schutz von Spielen", IP-Rechtsberater (IPRB) 2020, 85–90
2019 „Urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows", IP-Rechtsberater (IPRB) 2019, 139–144
2007 „Problemfelder und Lösungsmöglichkeiten bei der juristischen Umsetzung von Domain-Sharing", in: Backhaus / Hoeren (Hrsg.), Marken im Internet, Herausforderungen und rechtliche Grenzen für das Marketing, Vahlen 2007
Jurastudium an den Universitäten Greifswald und Münster (Schwerpunkt Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht – Prof. Dr. Thomas Hoeren)
LL.M.-Studium „Entertainment Law" an der University of Westminster, London
Rechtsreferendariat mit presse- und urheberrechtlichen Schwerpunkten am Landgericht Köln
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht (seit 2016)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (seit 2019)

Beratungsschwerpunkte

Tiefe Expertise in den Rechtsgebieten, die Ihr Geschäft bewegen

Fabian Braches vereint zwei Fachanwaltstitel unter einem Dach: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheber- und Medienrecht. Diese Kombination ist kein Zufall – beide Bereiche greifen in der Praxis eng ineinander. Wer Marken schützt, braucht oft auch urheberrechtliche Klarheit. Wer Inhalte verwertet, kommt an Markenfragen nicht vorbei.

Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung in beiden Disziplinen berät er Unternehmen, Gründer und Kreative mit dem Blick fürs große Ganze: strategisch, vorausschauend und nah am Geschäftsmodell. Dabei geht es ihm nicht nur um den Schutz im Streitfall, sondern darum, rechtliche Strukturen von Anfang an so aufzubauen, dass sie tragen – auch wenn das Unternehmen wächst, sich wandelt oder in neue Märkte vordringt.

Fabian Braches im Beratungsgespräch

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